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Indikationen Individuell angepaßte Unterkiefer-Protrusionsschienen (UKP) wie der Silensor sind indiziert bei Personen mit primärem Schnarchen obstruktiv bedingter oder unklarer Genese sowie bei Personen mit leichtem bis mittelstarkem obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) bei einem AHI/h <=40. Liegt keine verläßliche Diagnose für OSAS vor, muß bei einem ESS-Wert >10 das Vorliegen von OSAS in Betracht gezogen werden (diagnostische Hinweise der Charité Berlin). Liegen Apnoen/Hypopnoen ohne erkennbare obstruktive respiratorische Artefakte vor, so besteht Verdacht auf zentrale Schlafapnoe und eine polysomnografische Abklärung mit dem Ziel der Einleitung kausaler Therapien ist obligatorisch, bei vermuteter OSAS zumindest empfehlenswert. Die Kombination aus UKP und CPAP ist meist möglich und kann vor allem bei solchen Patienten indiziert sein, die CPAP aufgrund hoher notwendiger Inspirationsdrücke nicht tolerieren; diese können bei gleichzeitiger UKP-Nutzung oft erheblich reduziert werden, was zu verbesserter CPAP-Compliance führt. Kontraindikationen, mögliche Wirkungseinschränkungen Bei ausgeprägter Retrognathie, Parodontitis oder Kiefergelenkspathologien kann die Anteriorisierung des Unterkiefers kontraindiziert sein, bei einem AHI/h >40 oder Adipositas >150% Normal-BMI sind Wirkungseinschränkungen zu erwarten. Bei stomatognathen Fehlfunktionen wie z. B. Bruxismus oder Malokklusion kann die Haltbarkeit der UKP erheblich reduziert sein. Kostenerstattung, Kostenvoranschlag Der Silensor ist, wie fast alle UKP, nicht HMV-gelistet und somit von der GKV nur im Rahmen einer Einzel- fallentscheidung erstattungsfähig. In der Regel genügt eine einfache ärztliche Verschreibung. Kostenvoranschläge werden auf Anfrage kostenfrei von uns zur Verfügung gestellt.
Die individuelle Schnarcherschiene
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Indikationen Individuell angepaßte Unterkiefer-Protrusions- schienen (UKP) wie der Silensor sind indiziert bei Personen mit primärem Schnarchen obstruktiv bedingter oder unklarer Genese sowie bei Personen mit leichtem bis mittelstarkem obstruktivem Schlafapnoe- Syndrom (OSAS) bei einem AHI/h <=40. Liegt keine verläßliche Diagnose für OSAS vor, muß bei einem ESS-Wert >10 das Vorliegen von OSAS in Betracht gezogen werden (diagnostische Hinweise der Charité Berlin). Liegen Apnoen/Hypopnoen ohne erkennbare obstruktive respiratorische Artefakte vor, so besteht Verdacht auf zentrale Schlafapnoe und eine polysomnografische Abklärung mit dem Ziel der Einleitung kausaler Therapien ist obligatorisch, bei vermuteter OSAS zumindest empfehlenswert. Die Kombination aus UKP und CPAP ist meist möglich und kann vor allem bei solchen Patienten indiziert sein, die CPAP aufgrund hoher notwendiger Inspirationsdrücke nicht tolerieren; diese können bei gleichzeitiger UKP-Nutzung oft erheblich reduziert werden, was zu verbesserter CPAP- Compliance führt. Kontraindikationen, mögliche Wirkungseinschränkungen Bei ausgeprägter Retrognathie, Parodontitis oder Kiefergelenkspathologien kann die Anteriorisierung des Unterkiefers kontraindiziert sein, bei einem AHI/h >40 oder Adipositas >150% Normal-BMI sind Wirkungseinschränkungen zu erwarten. Bei stomatognathen Fehlfunktionen wie z. B. Bruxismus oder Malokklusion kann die Haltbarkeit der UKP erheblich reduziert sein. Kostenerstattung, Kostenvoranschlag Der Silensor ist, wie fast alle UKP, nicht HMV- gelistet und somit von der GKV nur im Rahmen einer Einzel-fallentscheidung erstattungsfähig. In der Regel genügt eine einfache ärztliche Verschreibung. Kostenvoranschläge werden auf Anfrage kostenfrei von uns zur Verfügung gestellt.
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Indikationen Individuell ange- paßte Unterkiefer- Protrusionsschienen (UKP) wie der Silensor sind indi- ziert bei Personen mit primärem Schnarchen obstruktiv bedingter oder unklarer Genese sowie bei Personen mit leichtem bis mittelstarkem obstruk- tivem Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) bei einem AHI/h <=40. Liegt keine verläßliche Diagnose für OSAS vor, muß bei einem ESS- Wert >10 das Vorliegen von OSAS in Betracht gezogen werden (diagnostische Hinweise der Charité Berlin). Liegen Apnoen/Hypopnoen ohne erkennbare obstruktive respira- torische Artefakte vor, so besteht Verdacht auf zentrale Schlafapnoe und eine polysomnografische Abklä- rung mit dem Ziel der Einleitung kausaler Therapien ist obligatorisch, bei vermuteter OSAS zumindest empfehlenswert. Die Kombination aus UKP und CPAP ist meist möglich und kann vor allem bei solchen Patienten indiziert sein, die CPAP aufgrund hoher notwendiger Inspirations- drücke nicht tolerieren; diese können bei gleichzeitiger UKP- Nutzung oft erheblich reduziert werden, was zu verbesserter CPAP- Compliance führt. Kontraindikationen, mögliche Wirkungseinschränkungen Bei ausgeprägter Retrognathie, Parodontitis oder Kiefergelenks- pathologien kann die Anteriori- sierung des Unterkiefers kontraindi- ziert sein, bei einem AHI/h >40 oder Adipositas >150% Normal-BMI sind Wirkungseinschränkungen zu erwarten. Bei stomatognathen Fehl- funktionen wie z. B. Bruxismus oder Malokklusion kann die Haltbarkeit der UKP erheblich reduziert sein. Kostenerstattung, Kostenvoranschlag Der Silensor ist, wie fast alle UKP, nicht HMV-gelistet und somit von der GKV nur im Rahmen einer Einzelfallentscheidung erstattungs- fähig. In der Regel genügt eine ein- fache ärztliche Verschreibung. Kostenvoranschläge werden auf Anfrage kostenfrei von uns zur Verfügung gestellt.
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