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Kostenerstattung
Der Silensor ist, wie fast alle UKP, nicht
HMV-gelistet und somit von der GKV nur
im Rahmen einer Einzelfallentscheidung
erstattungsfähig. In der Regel genügt
eine einfache ärztliche Verschreibung.
Kostenvoranschläge werden auf Anfrage
kostenfrei von uns zur Verfügung gestellt.
Individuell angepaßte
Unterkiefer-
Protrusionsschienen
(UKP) wie der Silensor
sind indiziert bei
Personen mit primärem
Schnarchen obstruktiv
bedingter oder unklarer
Genese sowie bei
Personen mit leichtem
bis mittelstarkem
obstruktivem
Schlafapnoe-Syndrom
(OSAS) bei einem AHI/h
<=40.
Liegt keine verläßliche
Diagnose für OSAS vor,
muß bei einem ESS-Wert
>10 das Vorliegen von
OSAS in Betracht
gezogen werden
(diagnostische Hinweise auf DocCheck).
Liegen Apnoen/Hypopnoen ohne
erkennbare obstruktive respiratorische
Artefakte vor, so besteht Verdacht auf
zentrale Schlafapnoe und eine
polysomnografische Abklärung mit dem
Ziel der Einleitung kausaler Therapien ist
obligatorisch, bei vermuteter OSAS
zumindest empfehlenswert.
Die Kombination aus UKP und CPAP ist
meist möglich und kann vor allem bei
solchen Patienten indiziert sein, die CPAP
aufgrund hoher notwendiger Inspirations-
drücke nicht tolerieren; diese können bei
gleichzeitiger UKP-Nutzung oft erheblich
reduziert werden, was zu verbesserter
CPAP-Compliance führt.
Kontraindikationen
Bei ausgeprägter Retrognathie, Paro-
dontitis oder Kiefergelenkspathologien
kann die Anteriorisierung des Unter-
kiefers kontraindiziert sein, bei einem
AHI/h >40 oder Adipositas >150%
Normal-BMI sind Wirkungseinschrän-
kungen zu erwarten. Bei stomatognathen
Fehlfunktionen wie z. B. Bruxismus oder
Malokklusion kann die Haltbarkeit der
UKP erheblich reduziert sein.
Indikationen
Ärzte