5. Versandkosten werden bei der Rückgabe des Silensor Deluxe
nicht zurückerstattet. Dies gilt auch für eventuelle Kosten der
Einsendung des Silensors an uns durch den Kunden, z. B. für
Nachjustierungen.
Best-Price-Garantie:
Wenn der AG dem SC vor dem Vertragsabschluß nachweist, daß ein
anderer europäischer Anbieter einen Silensor gleichen Typs und
gleicher Bauart, mit einem vergleichbaren oder höherwertigen
Ausstattungs-, Service- und Beratungsumfang wie beim Silensor
Easy aus europäischer Fertigung (Material und Verarbeitung) zu
einem geringeren regulären Festpreis und gleicher oder kürzerer
Lieferzeit als das SC anbietet, liefert SC den Silensor Easy zum
selben Preis wie dieser Anbieter. Der Preis des anderen Anbieters
muß regulär und dauerhaft sein und durch gedruckte Preislisten,
Prospekte o. Ä. nachgewiesen werden. Preisangaben im Internet
dürfen von dem Anbieter seit mindestens einem Jahr bestehen und in
dieser Zeit zu keinem Zeitpunkt höher gewesen sein. Durch
Preisermäßigungen, Sonderpreise/-konditionen oder Rabatte
reduzierte Preise sowie aus Gefälligkeit gegenüber dem AG
festgelegte Preise können nicht als reguläre Preise anerkannt
werden. Der Silensor-Preis des Anbieters kann nur
mit dem Preis des SC für einen Silensor Easy mit
der gleichen Art der Zahnabdruck- oder Gipsmodell-Bereitstellung
verglichen werden.
Diese Best-Price-Garantie gilt nur bei Direktbezug des Silensor Easy
vom SC über dessen Studio/Ladengeschäft oder Onlineshop.
Gewährleistung und Reparaturen:
Für den Silensor Easy gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von
zwei Jahren ab Erhalt. Da es sich bei dem Silensor um eine
individuelle Sonderanfertigung auf Kundenmaß handelt, deren
Anpassung aufgrund ihres besonderen Einsatzzwecks und der
großen Bandbreite von äußeren Einflüssen auf ihre erfolgreiche
Anpassung im Einzelfall auch zahlreiche Nachjustierunge oder
bauliche Veränderungen nötig machen kann, gelten diese nicht als
Mängelbeseitigungsversuche oder Nachbesserungen im Sinne des
BGB.
Aus den vorgenannten Gründen und weil es aufgrund von
ungewöhnlicher Belastung des Silensors durch den AG (starker
Kaudruck, Zähneknirschen, Einsetzen oder Entfernen des Silensors
mit Gewalt, usw.) zu einer starken Verkürzung der üblichen
Haltbarkeitsdauer kommen kann, gelten nach dem
Gefahrenübergang (i. d. R. nach der Entgegennahme des Silensors
durch den AG) aufgetretene Schäden am Silensor trotz ansonsten
bestimmungsgemäßer Nutzung durch den AG nur dann als Mängel
im Sinne der Gewährleistungsbestimmungen des BGB, wenn die
Schäden hauptsächlich oder ausschließlich auf nachweisbare
Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind.
Konditionen
Die individuelle Schnarcherschiene