Dies sind insbesondere die Maßnahmen zur Anpassung an die
Zahnform des AG, ggf. der Nachkorrektur der Schienenpassung und
die zur Erzielung der angestrebten Schnarch- und Apnoereduktion
notwendige Einstellung der Unterkiefervorverlegung. Verweigert
oder verzögert der AG diese Mitwirkung schuldhaft, ist das SC von
allen Forderungen des AG freigestellt, die bei einer vollumfänglichen
Mitwirkung des AG vertragsgemäß noch durch das SC hätten
erbracht werden müssen.
Vertragsstornierung und Rückgaberecht:
Der Rücktritt vom Kaufvertrag durch Widerruf des Kaufvertrages ist
gemäß § 312g Abs. 1 BGB aufgrund der individuellen Anfertigung
auf Kundenmaße grundsätzlich nicht möglich. Unabhängig davon
bieten wir dem AG jedoch eine Geld-Zurück-Garantie an, d. h. der
AG kann seinen Silensor Deluxe innerhalb eines Zeitrahmens von 3
bis 6 Monaten nach dem erstmaligen Erhalt des fertigen Silensors
gegen Erstattung des Kaufpreises an das SC zurückgeben („Geld-
zurück-Garantie“). Hierfür gelten folgende Bedingungen:
1. Die Rückgabe kann ausschließlich aufgrund nachweislich
ausbleibender Wirkung erfolgen, d. h. eine Rückgabe wegen
Nichtgefallen ist ausgeschlossen. Als ausbleibende Wirkung gilt,
wenn bei der Benutzung des Silensors keine erkennbare
Verringerung des Schnarchens im Vergleich zur
Nichtbenutzung des Silensor festzustellen ist. Das
Ausbleiben der Wirkung ist durch geeignete Nachweise, z. B. durch
Messungen im Schlaflabor oder ein aussagekräftiges fachärztliches
Attest, vom AG zu belegen.
2. Der AG muß uns in der Zeit zwischen Ersterhalt und Rückgabe
den - nöltigenfalls auch wiederholten - Versuch ermöglicht haben, die
bestimmungsgemäße Wirkung des Silensors, z. B. durch
Nachjustierung, Anpassung oder Reparatur, herzustellen und
dadurch eine Rückgabe zu vermeiden. Der AG verpflichtet sich dabei
zu einer umfassenden Mitwirkung. Das Fehlen bzw. die Verweigerung
dieser Mitwirkung, eine Verschleppung der Nachbesserungs-
/Einstellungs-/Optimierungsversuche (z. B. durch ausbleibende oder
stark verzögerte Kommunikation durch den Kunden) oder eine vom
AG zu verantwortende Reduzierung der Nachbesserungs-
/Einstellungs-/Optimierungsversuche auf unter 10 Versuche schließt
eine Rückgabe aus.
3. Für Verschlechterungen am zurückgegebenen Silensor, die über
die bei bestimmungsgemäßer Anwendung zu erwartende Abnutzung
hinausgehen, hat der AG angemessenen Wertersatz zu leisten; der
betreffende Betrag wird dann nicht zurückerstattet.
4. Unabhängig von Punkt 3 wird bei der Rückgabe des Silensor
Deluxe ein Selbstbehalt in Höhe von € 75,00 vom Erstattungsbetrag
abgezogen.
Konditionen
Die individuelle Schnarcherschiene