Dies sind insbesondere die Maßnahmen zur Anpassung an die Zahnform des AG, ggf. der Nachkorrektur der Schienenpassung und die zur Erzielung der angestrebten Schnarch- und Apnoereduktion notwendige Einstellung der Unterkiefervorverlegung. Verweigert oder verzögert der AG diese Mitwirkung schuldhaft, ist das SC von allen Forderungen des AG freigestellt, die bei einer vollumfänglichen Mitwirkung des AG vertragsgemäß noch durch das SC hätten erbracht werden müssen. Vertragsstornierung und Rückgaberecht: Der Rücktritt vom Kaufvertrag durch Widerruf des Kaufvertrages ist gemäß § 312g Abs. 1 BGB aufgrund der individuellen Anfertigung auf Kundenmaße grundsätzlich nicht möglich. Unabhängig davon bieten wir dem AG jedoch eine Geld-Zurück-Garantie an, d. h. der AG kann seinen Silensor Deluxe innerhalb eines Zeitrahmens von 3 bis 6 Monaten nach dem erstmaligen Erhalt des fertigen Silensors gegen Erstattung des Kaufpreises an das SC zurückgeben („Geld- zurück-Garantie“). Hierfür gelten folgende Bedingungen: 1. Die Rückgabe kann ausschließlich aufgrund nachweislich ausbleibender Wirkung erfolgen, d. h. eine Rückgabe wegen Nichtgefallen ist ausgeschlossen. Als ausbleibende Wirkung gilt, wenn bei der Benutzung des Silensors keine erkennbare Verringerung des Schnarchens im Vergleich zur Nichtbenutzung des Silensor festzustellen ist. Das
Ausbleiben der Wirkung ist durch geeignete Nachweise, z. B. durch Messungen im Schlaflabor oder ein aussagekräftiges fachärztliches Attest, vom AG zu belegen. 2. Der AG muß uns in der Zeit zwischen Ersterhalt und Rückgabe den - nöltigenfalls auch wiederholten - Versuch ermöglicht haben, die bestimmungsgemäße Wirkung des Silensors, z. B. durch Nachjustierung, Anpassung oder Reparatur, herzustellen und dadurch eine Rückgabe zu vermeiden. Der AG verpflichtet sich dabei zu einer umfassenden Mitwirkung. Das Fehlen bzw. die Verweigerung dieser Mitwirkung, eine Verschleppung der Nachbesserungs- /Einstellungs-/Optimierungsversuche (z. B. durch ausbleibende oder stark verzögerte Kommunikation durch den Kunden) oder eine vom AG zu verantwortende Reduzierung der Nachbesserungs- /Einstellungs-/Optimierungsversuche auf unter 10 Versuche schließt eine Rückgabe aus. 3. Für Verschlechterungen am zurückgegebenen Silensor, die über die bei bestimmungsgemäßer Anwendung zu erwartende Abnutzung hinausgehen, hat der AG angemessenen Wertersatz zu leisten; der betreffende Betrag wird dann nicht zurückerstattet. 4. Unabhängig von Punkt 3 wird bei der Rückgabe des Silensor Deluxe ein Selbstbehalt in Höhe von € 75,00 vom Erstattungsbetrag abgezogen.
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Dies sind insbesondere die Maßnahmen zur Anpassung an die Zahnform des AG, ggf. der Nachkorrektur der Schienenpassung und die zur Erzielung der angestrebten Schnarch- und Apnoereduktion notwendige Einstellung der Unterkiefervorverlegung. Verweigert oder verzögert der AG diese Mitwirkung schuldhaft, ist das SC von allen Forderungen des AG freigestellt, die bei einer vollumfänglichen Mitwirkung des AG vertragsgemäß noch durch das SC hätten erbracht werden müssen. Vertragsstornierung und Rückgaberecht: Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist bei AG in Deutschland innerhalb der gültigen gesetzlichen Fristen möglich, sofern der Vertrag im Fernabsatz direkt mit dem SC abgeschlossen wurde. Das SC darf die bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts gegenüber dem AG bereits erbrachten Leistungen sowie alle rücktrittsbedingten Unkosten außer den Versandkosten für die Hinsendung in Rechnung stellen und nachfordern bzw. von dem bereits bezahlten und an den AG rückzuerstattenden Kaufpreis in Abzug bringen. Vom AG bereits geöffnete Abdrucksets können aus hygienischen Gründen nicht zurückgenommen werden und werden dem AG beim Vertragsrücktritt mit € 25,00 pro Abdruckset in Rechnung gestellt. Unabhängig davon kann der AG seinen Silensor Deluxe innerhalb eines Zeitrahmens von 3 bis 6 Monaten nach dem erstmaligen Erhalt des fertigen Silensors gegen Erstattung des Kaufpreises an das SC zurückgeben („Geld-zurück-Garantie“). Hierfür gelten folgende Bedingungen: 1. Die Rückgabe kann ausschließlich aufgrund nachweislich ausbleibender Wirkung erfolgen, d. h. eine Rückgabe wegen Nichtgefallen ist ausgeschlossen. Als ausbleibende Wirkung gilt, wenn bei der Benutzung des Silensors keine erkennbare Verringerung des Schnarchens im Vergleich zur Nichtbenutzung des Silensor festzustellen ist. Das Ausbleiben der Wirkung ist durch geeignete Nachweise, z. B. durch Messungen im Schlaflabor oder ein aussagekräftiges fachärztliches Attest, vom AG zu belegen. 2. Der AG muß uns in der Zeit zwischen Ersterhalt und Rückgabe den - nöltigenfalls auch wiederholten - Versuch ermöglicht haben, die bestimmungsgemäße Wirkung des Silensors, z. B. durch Nachjustierung, Anpassung oder Reparatur, herzustellen und dadurch eine Rückgabe zu vermeiden. Der AG verpflichtet sich dabei zu einer umfassenden Mitwirkung. Das Fehlen bzw. die Verweigerung dieser Mitwirkung, eine Verschleppung der Nachbesserungs-/Einstellungs- /Optimierungsversuche (z. B. durch ausbleibende oder stark verzögerte Kommunikation durch den Kunden) oder eine vom AG zu verantwortende Reduzierung der Nachbesserungs-/Einstellungs- /Optimierungsversuche auf unter 10 Versuche schließt eine Rückgabe aus. 3. Für Verschlechterungen am zurückgegebenen Silensor, die über die bei bestimmungsgemäßer Anwendung zu erwartende Abnutzung hinausgehen, hat der AG angemessenen Wertersatz zu leisten; der betreffende Betrag wird dann nicht zurückerstattet. 4. Unabhängig von Punkt 3 wird bei der Rückgabe des Silensor Deluxe ein Selbstbehalt in Höhe von € 75,00 vom Erstattungsbetrag abgezogen.
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Dies sind insbesondere die Maßnahmen zur Anpassung an die Zahnform des AG, ggf. der Nachkorrektur der Schienenpassung und die zur Erzielung der angestrebten Schnarch- und Apnoereduktion notwendige Einstellung der Unterkiefervorverlegung. Verweigert oder verzögert der AG diese Mitwirkung schuldhaft, ist das SC von allen Forderungen des AG freigestellt, die bei einer vollumfänglichen Mitwirkung des AG vertragsgemäß noch durch das SC hätten erbracht werden müssen. Vertragsstornierung und Rückgaberecht: Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist bei AG in Deutschland innerhalb der gültigen gesetzlichen Fristen möglich, sofern der Vertrag im Fernabsatz direkt mit dem SC abgeschlossen wurde. Das SC darf die bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts gegenüber dem AG bereits erbrachten Leistungen sowie alle rücktrittsbedingten Unkosten außer den Versandkosten für die Hinsendung in Rechnung stellen und nachfordern bzw. von dem bereits bezahlten und an den AG rückzuerstattenden Kaufpreis in Abzug bringen. Vom AG bereits geöffnete Abdrucksets können aus hygienischen Gründen nicht zurückgenommen werden und werden dem AG beim Vertragsrücktritt mit € 25,00 pro Abdruckset in Rechnung gestellt. Unabhängig davon kann der AG seinen Silensor Deluxe innerhalb eines Zeitrahmens von 3 bis 6 Monaten nach dem erstmaligen Erhalt des fertigen Silensors gegen Erstattung des Kaufpreises an das SC zurückgeben („Geld-zurück- Garantie“). Hierfür gelten folgende Bedingungen: 1. Die Rückgabe kann ausschließlich aufgrund nachweislich ausbleibender Wirkung erfolgen, d. h. eine Rückgabe wegen Nichtgefallen ist ausgeschlossen. Als ausbleibende Wirkung gilt, wenn bei der Benutzung des Silensors keine erkennbare Verringerung des Schnarchens im Vergleich zur Nichtbenutzung des Silensor festzustellen ist. Das Ausbleiben der Wirkung ist durch geeignete Nachweise, z. B. durch Messungen im Schlaflabor oder ein aussagekräftiges fachärztliches Attest, vom AG zu belegen. 2. Der AG muß uns in der Zeit zwischen Ersterhalt und Rückgabe den - nöltigenfalls auch wiederholten - Versuch ermöglicht haben, die bestimmungsgemäße Wirkung des Silensors, z. B. durch Nachjustierung, Anpassung oder Reparatur, herzustellen und dadurch eine Rückgabe zu vermeiden. Der AG verpflichtet sich dabei zu einer umfassenden Mitwirkung. Das Fehlen bzw. die Verweigerung dieser Mitwirkung, eine Verschleppung der Nachbesserungs- /Einstellungs-/Optimierungsversuche (z. B. durch ausbleibende oder stark verzögerte Kommunikation durch den Kunden) oder eine vom AG zu verantwortende Reduzierung der Nachbesserungs- /Einstellungs-/Optimierungsversuche auf unter 10 Versuche schließt eine Rückgabe aus. 3. Für Verschlechterungen am zurückgegebenen Silensor, die über die bei bestimmungsgemäßer Anwendung zu erwartende Abnutzung hinausgehen, hat der AG angemessenen Wertersatz zu leisten; der betreffende Betrag wird dann nicht zurückerstattet. 4. Unabhängig von Punkt 3 wird bei der Rückgabe des Silensor Deluxe ein Selbstbehalt in Höhe von € 75,00 vom Erstattungsbetrag abgezogen.
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